Satzungen und Verordnungen
Gemeinden können Satzungen und Verordnungen erlassen. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die mit verbindlicher Kraft gewisse Rechtsfolgen festlegen und insbesondere Rechte und Pflichten begründen. Satzungen und Verordnungen unterscheiden sich im Wesentlichen durch ihren Regelungsgegenstand:
Satzungen werden erlassen, um gemeindliche Angelegenheiten zu regeln. Die Befugnis zum Satzungserlass kommt aus dem gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht und ist in der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern geregelt.
Bei den gemeindlichen Verordnungen steht demgegenüber in der Regel ein sicherheitsrechtlicher Zweck im Vordergrund, wie z.B. bei unserer Hundehaltungsverordnung.
Alles geregelt
Allgemeine und verbindliche Spielregeln für das reibungslose Zusammenleben in einer Gemeinde sind nötig und wichtig. Satzungen und Verordnungen schaffen Klarheit und verbindliche Rechtsgrundlagen und in bestimmten Fällen auch Sicherheit (z.B. die Hundehaltungsverordnung).
Satzungen unserer Gemeinde
Die Gemeinde weist darauf hin, dass ausschließlich die im Rathaus hinterlegten und von jedermann einsehbaren Fassungen der folgenden Satzungen, Benutzungs- und Entgeltordnungen nebst Änderungen rechtswirksam sind. Aus den folgenden Dokumenten können keine Rechte oder Ansprüche hergeleitet werden.
Allgemein
- Hundehaltungsverordnung
- Grünanlagen- und Spielplatzsatzung
- Reinigungs- und Sicherungsverordnung vom 26.03.2021 (Räum- und Streupflicht im Winter)
- Plakatierungsverordnung
Rund um's Bauen
Friedhof